Liebe Erziehungsberechtigte,
Ihr Kind besucht im laufenden Schuljahr die 3. Klasse und wechselt im Schuljahr 2025/ 2026 in die 4. Klasse. Ihr Kind kann bisher an der ergänzenden Förderung und Betreuung ohne Kostenbeteiligung teilnehmen. Ab der 4. Klasse sieht der Gesetzgeber jedoch eine Beteiligung an den Kosten für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung vor.
Der Kostenbescheid, den Sie für die 1., 2. und 3. Jahrgangsstufe erhalten haben, ist in der 4. Klasse nicht mehr gültig. Der Bescheid wird aufgehoben und es muss ein neuer Kostenbescheid sowie eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Vom Jugendamt gibt es in diesem Jahr keinerlei Erinnerungen dazu. Wenn Sie weiterhin die ergänzende Förderung und Betreuung an unserer Schule in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie nun aktiv werden!
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre möchte ich Sie bitten, sich zeitnah mit Ihrem zuständigen Bezirksamt in Verbindung zu setzen, wenn Sie weiterhin einen Hortvertrag ab Klasse 4 wünschen. Alle für die Festsetzung des Elternkostenbeitrags erforderlichen Informationen sowie den Abschluss des Hortvertrages erhalten Sie im beigelegten Infobrief des Bezirksamtes.
Mit freundlichen Grüßen
M.Yalçin
Koord.Leitung